12. Prozesstag (19.11.)

Die Verhandlung wurde wieder in den Raum B129 verlegt. Dort sammeln sich mehr Pressevertreter und Prozessbeobachter denn je. Der Prozess ist in der Öffentlichkeit angekommen. Das beruhigt.
Über die Ablehungsanträge gegen das Gericht wegen Befangenheit hat die Kammer noch nicht entschieden. Da die Fortsetzung der Beweisaufnahme nicht unaufschiebbar sei, wird die Verhandlung ausgesetzt. Nächster Verhandlungstag: 24.11.
Nachfrage: Sensibiliert durch den heftigen Eklat am vorherigen Prozesstag erkundigt sich RA Klinggräff, wie denn die Entscheidung am 27.10. gefunden worden sei. Die Richterin kann sich nicht an den Zeitrahmen der Beratung erinnern, auch nicht ungefähr. Es wird klar, auch hier hat das Gericht den Schöffen die fertige Entscheidung kurz vor der Verhandlung lediglich mitgeteilt.
Dieser Umstand wird weiter recherchiert.
Wir erinnern uns: Am 14.10. hatte ein Zeuge die Angeklagten entscheidend entlastet. Er hatte die Täter beobachtet und sie 20 Minuten nach der Tat auf dem Kottbuser Damm wiedergesehen und eindeutig erkannt. Er hatte sich gewundert, dass die verdeckten Ermittler nicht zugegriffen hatten. Daraufhin hatte Richterin Müller, von den Verteidigern zur Aufhebung der Haft aufgefordert, geäußert "Wir haben das im Auge, Frau Zecher, das ist völlig klar." - Am 27.10. hatte das Gericht die Entscheidung, dass an der Haftsituation nichts zu ändern sei, zu Beginn der Verhandlung bekannt gegeben. Das Gericht hätte beraten und alle Beweismittel "umfassend" geprüft.
