
RAin Zecher ist aus familiären Gründen verhindert. RA Dr. Stefan König vertritt sie.
RA Klinggräff hat neues Videomatrial aufgetrieben, das die Gesamtsituation auf dem Platz zur Tatzeit am Tatort von einem Anwohnerbalkon aus zeigt. Er beantragt die Zulassung dieses Beweismittels.
Der Kompagnon des Zeugen vom strittiger Täterfoto erscheint in Beisein seines Rechtsanwaltes. Er verweigert die Aussage nach §55, da gegen ihn momentan ein Verfahren laufe. Die Verteidiger intervenieren, dass reiche nicht, um von dem Aussageverweigerungsrecht umfangreich Gebrauch zu machen. Das Gericht läßt ihn aber nach einer kurzen Beratung gehen.
RAin Clemm stellt weitere Beweisanträge. In der vernichtenden Begründung zur Ablehnung der Haftanträge am 17.11. hatte sich das Gericht auf die bisherigen Zeugenaussagen bezogen. Wegen der unerwarteten Schärfe der richterlichen Ausführungen war es im Saal am 11. Verhandlungstag zu tumultartigen Zuständen gekommen. Jetzt hinterfragt RAin Clemm die Entscheidungen im Detail und stellt diverse Anträge zur Interpretation der Zeugenaussagen.
Oberstaatsanwalt Knispel lehnt derartige Anfragen zum Verfahren generell ab. Die Kammer müsse keine Stellung zu ihren Urteilen nehmen.
Daraufhin werden umfangreiche Protokolle verlesen. RA König unterbricht. Er wolle sich erst in die Akte einarbeiten.
Die Verhandlung wird gegen Mittag unterbrochen und am 9.12. fortgesetzt.
Es ist kein Ende in Sicht. Voraussichtlich wird es auch im Januar weitere Verhandlungstage geben!
