Liebe Redakteure der Morgenpost!
Anmerkung zum Artikel "Pannen-Prozess - Plädoyers kommen nächste Woche (dpa) " Auch 7 Wochen ist eine Menge Zeit, aber Y+R haben "mehr als 7 Monate" in U-Haft gesessen!
RW
Der letzte Beweisantrag
Auf den Antrag von Oberstaatsanwalt Knispel wurden 2 Gutachten zur Gefährlichkeit von Molotowcocktails anfertigt. RA König kritisiert, dass dieses Beweismittel zu diesem Stand des Verfahren überflüssig sei. Um die Öffentlichkeit über die Gefährlichkeit der Tatwaffe, die hier überhaupt nicht angezweifelt worden war, aufzuklären, sei dieses Strafverfahren nicht die richitige Bühne. Die Gefährlichkeit einer Tatwaffe ließe nicht unbedingt auf den Vorsatz des Täters schließen.
Dipl. Physiker Pirsch und Facharzt Hellwig für Rechtsmedizin erläutern die Wirkung eines Brandsatzes auf die Schutzkleidung eines Berliner Polizeibeamten. In wenigen Minuten erreicht die Temperatur unter Schutzkleidung ca 300 Grad. Es ist von einer hohen Verletzungsgefahr auszugehen.
Damit wird die Beweisaufnahme geschlossen.
Oberstaatsanwalt Knispel plädiert
Zu keinem Zeitpunkt sei die Staatsanwaltschaft Weisungen irgendwelcher Art ausgesetzt gewesen, auch hätten Meinungen und Kampagnen in der Öffentlichkeit keinen Einfluss auf das Verfahren gehabt. Mit dieser Einleitung beginnt Oberstaatsanwalt Knispel sein Plädoyer.
Er geht auf die gehörten Zeugen ein und schildert einen neue abenteuerliche Version des Tatvorgangs. Yunus und Rigo wären tatsächlich ohne Tatvorsatz am 1.Mai auf Platz gewesen, hätten auch wirklich beschlossen, in der Reichenberger Str. Geld abzuheben und hätten sich deshalb dorthin bewegt. Aber unterwegs hätten sie die unbekannte Tätergruppe getroffen, hätten sich eines Molotowcocktails bedient, gezündet und geworfen, sozusagen SPONTAN!
Die Aussagen der Polizeizeugen seien zwar im beobachteten Randgeschehen widerprüchlich, aber im Kern überzeugend, nämlich in der ununterbrochenen Beobachtung der Täter. Die Widersprüche hinsichtlich der Tatzeit, des Tatortes und der Festnahmezeit seien unwesentlich. Die Fluchtrichtung der Täter spielt in seinem Plädoyer gar keine Rolle.
Alle weiteren sogenannten Entlastungszeugen würden sich ebenso wie die Polizeizeugen widersprechen und seien schon deshalb unglaubwürdig, da diese sich nicht anfänglich bei der Polizei gemeldet hätten. Die Studenten, die das Täterfoto beigebracht hatten, hätten nie behauptet, die abgebildeten Personen seien die Täter. (Tatsächlich haben die Studenten durchaus keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die Verdächtigen fotografiert haben, denn sie hätten dem einen von ihnen die Worte "Als nächstes bin ich dran" eindeutig zugordnet - wie RA Klinggräff später richtigstellt.) Die Täterbeschreibungen seien sehr vage, und würden sich nicht decken, wobei er die Aussage vom Zeugen Thomas J. falsch zitiert, und es so zu einem scheinbaren Widerspruch zu der Täterbeschreibung einer anderen Demonstrantenzeugin kommt (RAin Clemm wird es dann in ihrem Plädoyer wieder richtig stellen).
Die monierten Ermittlungspannen seien eher Defizite. Der Versuch, Rigo einen Handschuh unterzuschieben, sei zwar nicht schön zu reden, wurde aber von POK B. selbst korrigiert. Den Vorwurf, entlastendes Material vorenthalten zu haben, weist er von sich, er hätte sich die Beilegung des Fotos zur Akte auch früher gewünscht. Und im Übrigen habe er ja auch aktenkundig zur Eile geboten. Das Ermittlungsverfahren gegen die Personen vom vermeintlichen Täterfoto würde die Täterschaft von Yunus und Rigo nicht ausschließen, deshalb seien die Unzulänglichkeiten und Defizite in diesem Verfahren eh nicht relevant. Es sei eh noch zu klären, wer denn die Brandsätze hergestellt habe.
Vernünftige Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten seien bei der Staatsanwaltschaft nicht erweckt worden.
Er räumt den Angeklagten eine gewisse Spontanität ein, denn sie hätten den Brandsatz nicht mitgebracht oder hergestellt, trotzdem gehe er von einem Tatvorsatz aus. Die Angeklagten bedürfen einer erzieherischen Einwirkung! Er beantragt unter der Anwendung des Jugendstrafrechtes für Rigo 3 Jahre und 9 Monate Haft und für Yunus 4 Jahre und 9 Monate. Wobei der Haftbefehl für Yunus sofort wieder eingesetzt werden müsse, da von einer Fluchtgefahr auszugehen sei.
Die Verteidiger klagen an
RAin Clemm würdigt die Beweismittel, spricht von schlampigen Ermittlungen
Es stehe nach der Beweisaufnahme fest, dass sich Yunus und Rigo auf dem Platz zufällig getroffen hätten, und dann den Verlauf des Abends abseits, auf einem Verkaufswagen sitzend beoachtet hätten. Sie seien überraschend festgenommen worden, hätten den Molotowcocktail weder geworfen, noch gesehen. [mehr]
RA Klinggräff zur Rolle der Polizei und Zeugen 1. und 2. Klasse
RA Klinggräff wertet Knispels Pädoyer als einen "plumper Versuch", einen Skandal zu "bagatellisieren". Denn die Ermittlungen durch die auf Linksextremismus spezialisierte Einheit beim LKA hätten ein wichtiges Problem auf exemplarische Art zum Ausdruck gebracht: nämlich die besondere Beachtung von Polizeizeugen. [mehr]
RA König zur Rolle der Staatsanwaltschaft und der Öffentlichkeit
Er sei zu spät in das Verfahren eingesteigen, um sich zu der Beweisaufnahme zu äüßern. Gleichwohl sei auch bei ihm der Eindruck entstanden, es sei ergebnisorientiert und einseitig ermittelt worden. Die staatsanwaltlichen Verfügungen seien unausgefüllt geblieben. [mehr]
RAin Zecher sieht den Oberstaatsanwalt in der Verantwortung
RAin Zecher fühlt sich schon lange in einen drittklassigen amerikanischen Gerichtssaal versetzt. Die Polizisten seien die Guten, die Strafangeklagten die Bösen. Anklage und Verteidigung würden in den Argumenten wetteifern, das Gericht fungiere lediglich als Schiedsrichter. [mehr]
Rigos Mutter spricht von der schmerzhaften Erfahrung der langen Haft. Die Familie war von Anfang an von der Rigos Unschuld fest überzeugt. Sie ist stolz auf Rigo, dass er diese 7 Monate so gut überstanden hat und hofft nun, dass der Albtraum bald vorbei sein möge!
Rigo ist "sauer auf alle Menschen, die mir das angetan haben." Er bedankt sich bei den Verteidigern und allen, die zu ihm gestanden haben.
Yunus holt weit aus, erzählt von der langen Haft. Dieses System würde zur Erziehung der jungen Straftäter wenig beitragen. Er habe erfahren, wie leicht man unschuldig verurteilt werden könne und habe seinen Glauben an den Rechtsstaat verloren. Nur durch die glücklichen Umstände in diesem Verfahren sei ein Freispruch morgen möglich. Er habe immer noch Angst, es könne anders kommen. [mehr]
