Die Aussagen des POK Berger aus der Sondereinheit "FAO"
Der sehr schnell und im Zuschauerraum schwer zu verstehende sprechende Beamte des LKA 5 (Sondereinheit FAO) sei seit 10 Uhr in Kreuzberg zu Aufklärungszwecken im Einsatz gewesen.
Die Situation vor der Tat schätzte er als relativ gelassen ein. Er und seine Kollegen seien um ca. 21.00 diesem Bereich vom Kottbusser Tor und den sich dort ansammelnden Menschen zugeteilt worden. Die Menschenmasse habe sich zum größten Teil auf der Freifläche zwischen Kottbusser Damm und Reichenberger Straße aufgehalten. Einige befanden sich auch auf der Fahrbahn. Diese wurde jedoch einige Zeit später von uniformierten „POL-Kräften“ verdrängt. Unter dem Viadukt befanden sich ebenfalls „POL-Kräfte“. Die gesamte Menschenmenge in diesem Bereich der Freifläche und der Fahrbahn schätze er nach seinen heutigen Erinnerungen auf ca. 250-350 Personen ein. Vereinzelt seien Flaschen- und Steinwürfe zu verzeichnen gewesen. Aus dem Bereich vor ihnen sei der erste Molotowcocktail geflogen. Durch eine mündliche Absprache beschlossen die FAO Beamten daraufhin, näher heranzugehen. Zumindest „theoretisch“ bestand zwischen den FAO-Beamten sowohl Funk- wie auch Kontakt über Mobiltelefon.
Zu dem Zeitpunkt befanden sich POM Kleine, POK Gromotka und POK Berger unter FAO-Auftrag auf der Mittelinsel der Reichenbergerstr. Die Lichtverhältnisse schätze er trotz fortgeschrittener Dunkelheit als gut ein. Dann habe er ca. 10 Meter vor sich zwei Personen beobachten können, die am Boden hantiert hätten, plötzlich habe er einen Feuerschein wahrgenommen und eine Person mit einem weißen T-Shirt habe einen Brandsatz in Richtung der Polizeikräfte unter dem Viadukt geworfen. Die Täter befanden sich auf der Freifläche im Bereich zwischen U-Bahneingang und Reichenbergerstr. Um sie herum standen vereinzelt Menschen, der Wurf selbst verlief schnell und hektisch, es schien, als seien die Täter verunsichert gewesen, dass der Brandsatz so schnell Feuer fing. Der zeitliche Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Wurf kann nicht länger als zwei Minuten gewesen sein.
Er habe die Täter gesehen. Er ging auf seine Kollegen zu und sagte "Die stehen da noch, lass uns schnell hinterher!". Der Brandsatz flog nicht weit, er sah Flammen und hörte Glasklirren. Die Täter entfernten sich zügig in Richtung Reichenbergerstr. Zwischendurch bemerkten die Polizisten, dass eine Frau am Rücken Feuer gefangen hatte. Diese Tatsache teilte Berger mündlich seinen Kollegen mit. Die Beschreibung der Täter des ersten Wurfs habe er weder per Funk noch mündlich erhalten. Ob es überhaupt einen Funkspruch gegeben habe, daran könne er sich nicht erinnern. Er sei dann einfach davon ausgegangen, dass seine Kollegen ihm folgen würden. Bei der Verfolgung habe er die Täter höchstens einige Augenblicke aus den Augen verloren.
Obwohl die FAO üblicherweise keine Festnahmen durchführt, haben er und seine Kollegen dann beschlossen die Beschuldigten zu stellen, als diese sich in Richtung einer Polizeikette, die die Reichenbergerstr. sperrte, bewegten. Sie hatten die verwundert wirkenden Beschuldigten durch die Polizeikette gedrängt und festgenommen. Sie wurden in einen Gruppenwagen gebracht. Die Festnahme führten POM Kleine und POK Berger durch. Sie hätten sich als Polizisten ausgewiesen und geschrieen: "Polizei! Sie sind festgenommen". POK Gromotka muss jedoch einen anderen Weg genommen haben. POK Berger habe ihn zumindest nicht wahrgenommen. Sie seien spitzzulaufend zu den mutmaßlichen Tätern gelaufen. Nach der Festnahme wurden weitere Beamten der FAO hinzugezogen. Die Festgenommenen wurden zum besagten Gruppenfahrzeug gebracht und durchsucht,
Auf die Frage der Richterin, nach der Reaktion der Angeklagten antwortete Marco Berger: „Sie haben alles vehement abgestritten!". Versuche sich untereinander abzusprechen, hätten nicht stattgefunden. Sehr bald hätte sich eine ablehnende Haltung bei den Beschuldigten eingestellt. So nach dem Motto: "Wir sind es eh nicht gewesen".
Er habe den Beschuldigten Rigo B. durchsucht, dabei habe er nichts relevantes gefunden. Beim Beschuldigten Yunus K. sei ein Zippo-Feuerzeug gefunden worden. Daraus folgerten die Beamten, er habe den Molotwcocktail angezündet. Triftige Beweise für diese Aussage gab es dennoch nicht, so der Zeuge. Er erinnere sich nicht, dass die Kleidung feucht gewesen oder nach Benzin gerochen hätte. An die in der Anklageschrift notierte Plastikflasche und die Einweghandschuhe könne er sich nicht erinnern. Erst später gab er zu, ein Polizeibeamter, der zufällig vorbeikam, habe ihn auf die Handschuhe aufmerksam gemacht.
Zu der stattgefundenen Gegenüberstellung mit den Zeugen vor Ort könne er sich nicht weiter erinnern. An Einzelheiten aus seiner Täterbeschreibung könne er sich ebenfalls nicht erinnern, diese könne jedoch nicht besonders detailreich gewesen sein. Maßgebend für die Festnahme seien allein das weiße T-Shirt, die schwarze Mütze und sein dunkelgekleideter Begleiter gewesen sein. Nun wird der Zeuge aufgefordert, sein Bewegungsprofil und das der mutmaßlicher Täter zu skizzieren. Außerdem werden ihm Fotos vorgelegt. Diese wurden von den Zeugen fotografiert und zeigen die mutmaßlichen Täter des zweiten Mollotowcocktail-Wurfs.
Danach wurde die Verhandlung für eine Stunde zur Mittagspause unterbrochen.
Im Anschluss drehte sich die Befragung um die angeblich bei Rigo B. gefundenen Einweghandschuhe. Dabei ließ POK Berger verlauten: "Er gehe nicht davon aus, dass die Einweghandschuhe dem Angeklagten Rigo B. gehört haben.“ Es handle sich bei diesen Handschuhen um solche, wie sie die Polizei regelmäßig bei Durchsuchungen von Verdächtigen verwendet. Höchstwahrscheinlich habe ein Kollege diese nicht fachgerecht entsorgt und diese seien nur per Irrtum dem Angeklagten zugerechnet worden. Über diesen Verdacht habe er jedoch mit niemanden gesprochen und so findet sich in der Akte folgende Aussage: "Die Einweghandschuhe wurden in der rechten Hosentasche des Beschuldigten Rigo B. gefunden". Wie es zu dieser Aussage kam, daran will sich POK Berger nicht mehr erinnern können.
An die Vernehmung in der Kruppstraße erinnert er sich folgendermaßen. Er habe zusammen mit POM Kleine und POK Gromotka die Beschuldigten in die Kruppstraße gebracht. Dort habe ein Treffen stattgefunden an dem ein Staatsanwalt, drei Beamte des Staatsschutzes und ein Sachbearbeiter teilgenommen hätten. Diese hätten seine Aussage gehört, dazu Anmerkungen gemacht und Nachfragen getätigt. Außerdem seien die Tatbestände geprüft worden. Zu diesem Zeitpunkt war bereits die Rede von „versuchtem Mord“. Der Staatsschutz habe im Anschluss dem Sachbearbeiter erläutert, was dieser zu schreiben hatte. Dies sei aber ein übliches Vorgehen, räumte er später ein. "Die sitzen immer unten und hören sich dann den Sachverhalt an.", so POK Berger weiter. POM Kleine und POK Gromotka haben sich auch in diesem Raum befunden. Zu einer Befragung zur Aufnahme der Zeugenaussage beim Sachbearbeiter kam es nicht. Er sei dann "Kaffeetrinken gegangen".
Auf die Frage, wie er sich für die heutige Aussage vorbereitet habe, antwortet er, er habe bloß den Tatort noch einmal besichtigt, da er zufällig dort im Einsatz gewesen wäre. Im Einsatzordner auf seiner Dienststelle habe er auch keine relevanten Darstellungen gefunden, obwohl er nachgeschaut habe. Auch die Strafanzeige habe er nicht gelesen. Ein persönlicher Kontakt mit den anderen Zeugen habe nicht stattgefunden. Lediglich habe Gromotka ihm am 8. September eine SMS geschickt. Andere Gespräche hätten sich nur um die Berichterstattung gedreht. Außerdem hätten sie über einen auf Indymedia erschienenen Artikel zum zweiten Prozesstag gesprochen. Der Link zu diesem Artikel sei über einen Polizeiverteiler per E-Mail geschickt worden.
Wobei sich die Zeugen allerdings offensichtlich ausgetauscht haben, ist die Tatzeit und das Tatgeschehen unmittelbar nach der Festnahme. Sie hätten nebeneinander ihren Kurzbericht ausgefüllt. Insbesondere bei der Tatzeit gingen sie nachlässig vor. So musste Berger zugeben, erst einige Zeit nach der Festnahme auf dessen Zeitpunkt "geschlossen" zu haben. Sie hätten sich „gemeinsam geeinigt" so der Zeuge. Während er die Tatzeit auf 21:45 Uhr geschätzt habe, seien die Beschuldigten, laut POK Gromotka, um 21:48 Uhr festgenommen worden. Diese Einschätzung sei in der Strafanzeige übernommen worden. Auf die Uhr hätten sie nicht geschaut.
Hier unterbricht der (Ober)Staatsanwalt durch Zwischenrufe die Vernehmung. Es seien alles nur geschätzte Zeiten und das sei auch in der Akte vermerkt worden.
Um 15 Uhr wird die Verhandlung für ca. 10 Minuten unterbrochen.
Danach werden die Skizzen zur Fluchtrichtung der Täter und zu seinem Bewegungsprofil mit denen verglichen, die er bei anderen Vernehmungen aufgezeichnet hatte. Es gibt deutliche Unterschiede und Streit um die Legende der Skizze. Schließlich stellt die Jugendgerichtshilfe noch einige Fragen an den Zeugen. So geht es darum, ob er bei den Angeklagten Stimmungsschwankungen oder den Einfluss von Drogen feststellen konnte. Dieses verneint der Zeuge. Daraufhin wird die Vernehmung beendet und er verlässt mit einer im Saal anwesenden Polizistin den Saal. Seine weiteren Begleiter verharren im Saal (2 Polizisten).
