
Der Geduldsfaden ist gerissen. Die Verteidigerinnen Clemm und Zecher stellen einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Am vorherigen Prozesstag seien die Widersprüche in den Aussagen des Zeugen nicht hinterfragt worden. Der Zeuge, der auf Grund eines am Tatort gemachten Fotos gefunden und geladen worden war, hatte bei der protokollierten Polizeivernehmung anders lautende Aussagen gemacht, als jetzt vor dem Gericht. Das hatte ihm die Richterin nicht vorgehalten. Die Schöffen könnten sich so kein Urteil über den Wert der Zeugenaussage bilden, denn sie haben keine Akteneinsicht. Der Fall ist heikel, tatsächlich könnten die vier Personen auf dem Foto in die Tat verwickelt sein. Zeugen, aus deren Hand das strittige Foto stammt, hatten das am 6. Prozesstag in Erwägung gezogen. Die Aussagen sind entscheidend für die Entkräftung des Tatvorwurfs gegen Yunus und Rigo. Da der Zeuge aber plötzlich die Aussage verweigerte, als RA Klinggräff zur Befragung ansetzen wollte, sind die Widersprüche nicht zu Tage gekommen. Die Verteidiger reden ausführlich über ihre Bedenken gegen das laufende Verfahren. Sie lesen zwei Stunden lang. Bei den Angeklagten sei ein deutlicher Eindruck der Befangenheit auf der Seite des Gerichts entstanden. Das Vertrauen in die Unvoreingenommenheit sei gestört.
Die Richter scheinen überrascht und betroffen. Der Oberstaatsanwalt ist empört. Die Anträge seien eine Unverschämtheit. Ruf schädigend für ein deutsches Gericht.
Die Verhandlung wird nach der Verlesung der beiden Anträge gegen 11:30 Uhr unterbrochen. Die geladenen Zeugen werden nicht mehr gehört. Die Verhandlung kann erst nach einer Entscheidung über die gestellten Anträge durch das Kammergericht, also erst am 9.11. , fortgesetzt werden.
JOST MÜLLER-NEUHOF kommentierte am 26.10. im Tagesspiegel:
[...] Auch ein anderer Prozess steht auf der Kippe, jener gegen zwei mutmaßliche jugendliche Molotow-Werfer vom 1. Mai. Man wollte Zeichen setzen mit Mordanklage und strikter Untersuchungshaft. So zieht es sich seit Monaten, während sich Zweifel mehren, ob es die Richtigen trifft. Am Ende könnten Freisprüche stehen, es wäre eine Peinlichkeit für die Ermittler und böte der linken Szene neuen Zündstoff. In Moabit sollte man überlegen, ob Staatsanwälte oder – schlimmer noch – Richter sich dazu berufen fühlen sollten, Zeichen zu setzen. „Politische Justiz“ – sie kann auch von innen kommen. [...]
