Süddeutsche Zeitung, 02.09.2009
Mordanklage wegen Mai-Randale
Berlin - Zwei Berliner Schüler, die bei Krawallen am 1. Mai einen Brandsatz auf Polizisten geworfen und eine junge Frau schwer verletzt haben sollen, müssen sich seit Dienstag wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Berlin verantworten. Es ist das erste Mal, dass Teilnehmer der jährlichen "Revolutionären-Mai-Demo" wegen eines Kapitalverbrechens angeklagt worden sind. Laut Anklage hat der Abiturient Yunus K. mit dem Schüler Rigo B. in Kreuzberg nach der Kundgebung einen Molotowcocktail geworfen und eine Frau damit verletzt. Die Angeklagten hätten versucht, "mit gemeingefährlichen Mitteln einen Menschen zu töten" und in Kauf genommen, dass "eine Vielzahl von Menschen verletzt oder getötet werden".
Gemeint ist ein Vorfall, der sich am Kottbusser Tor ereignete. Unter der Hochbahnstation wurde randaliert, die Polizei wirkte überfordert und versuchte, Krawallmachern nachzusetzen. Auf Beamte aus Mecklenburg-Vorpommern flog ein Brandsatz, der aus einer Flasche Benzin und einem Lappen bestand. Er verfehlte sein Ziel und fiel auf den Boden. Eine junge Frau am Rand des Platzes aber wurde getroffen, womöglich weil die brennende Flüssigkeit schon im Flug ausgelaufen war. Ihr Pullover fing Feuer, sie erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grandes am Rücken.
Der 19-jährige Yunus K. und der 17-jährige Rigo B. bestreiten die Tat. Er habe die Randale nur beobachtet und wegen einer Vorstrafe Angst gehabt, verwickelt zu werden, sagte Yunus K.. Zudem habe er mit Rigo B. nicht in der Nähe der verletzten Demonstrantin, sondern auf der anderen Seite des Platzes gestanden, als der Brandsatz flog. Die Verteidigung sprach von einer Verwechslung und stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Staatsanwalt. Er wolle "um jeden Preis eine Verurteilung" und habe entlastende Beweismittel und Fotos unterdrückt. Ein Urteil soll im Oktober fallen. lion
